Ziel Bürgerdialog
Die Initiative möchte darauf hinarbeiten, dass in Aachen neben dem gewählten Stadtrat zusätzlich ein Bürgerdialog installiert wird, dessen Hauptgremium ein geloster Bürgerrat ist. Dazu wurde ein Antrag der Initiative Bürgerrat für Aachen eingereicht.
Direkter Austausch zwischen Aachener Bürger:innen
und Expert:innen
Um sich politisch zu engagieren, braucht man viel Kraft, Zeit und Ausdauer. Themen werden immer komplexer und trotz des Einsatzes der gewählten Politiker:innen haben mehr und mehr Menschen das Gefühl, dass sie kein Mitspracherecht haben und ihre Interessen übersehen werden.
Die Kluft zwischen Politik und Bürger:innen muss also kleiner werden, um die Demokratie zu erhalten und zu stärken.
Ergänzung zum Stadtrat
Der geplante Bürgerrat besteht aus zufällig gelosten Bürger:innen und soll als Ergänzung zum jetzigen Stadtrat entstehen.
Er soll diesen unterstützen, in keinem Fall aber ersetzen!
Der Bürgerrat Aachen soll helfen, dass sich mehr Menschen an der Entwicklung der Stadt beteiligen und sie aktiv etwas für unsere Demokratie und unsere Stadt tun können.
Das Modell Bürgerdialog besteht aus folgenden Gremien: Bürgerrat, Bürgerausschuss, Pool der Expert:innen und Bürgersekretariat. Die Struktur orientiert sich dabei stark an dem „Ostbelgischen Modell“. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ostbelgiens hat bereits 2019 ihre Demokratiestruktur gestärkt und dort den belgischen Bürgerdialog eingeführt.
Aufgaben
- Festlegen der Themen der Bürgerräte
- Formulierung der konkreten Fragen zur Bearbeitung des jeweiligen Themas durch den Bürgerrat
- Bestimmung der Organisationsweise des Bürgerrats
- Festlegung der Kriterien für die Auslosung sowie der Modalitäten des Losverfahrens
- Festlegung der Dauer und der Anzahl der Sitzungstage
- Festlegung des Budgets für den jeweiligen Bürgerrat
- Auswählen des Moderator:innenteams für die Sitzungen des Bürgerrats mit anschließender Beauftragung durch die Verwaltung
- Festlegen von Kriterien für die Auswahl der Expert:innen, die themenabhängig den Bürgerausschuss und den Bürgerrat beraten sollen
- Begleiten des Verlaufs des Bürgerrats und Beraten seiner Mitglieder bei eventuellen Fragen
- Begleitung der Umsetzung der Empfehlungen der Bürgergutachten. Für diesen Zweck nehmen zwei Vertreter:innen des Bürgerausschusses an den Beratungen über die Bürgergutachten im Stadtrat und ggf. den Ausschüssen teil, bis der Stadtrat seine Beschlüsse gefasst hat.
Der Bürgerrat
Der Bürgerrat bildet das zweite Hauptorgan des Aachener Bürgerdialogs.
Aufgaben und Arbeitsweise
Der Bürgerrat hat die Aufgabe, über ein vom Bürgerausschuss vorgegebenes Thema zu beraten
und diesbezüglich politische Empfehlungen (das sogenannte Bürgergutachten) auszuarbeiten, das
dem Rat der Stadt vorgelegt wird.
Die Anzahl und Dauer der Beratungssitzungen des Bürgerrats hängen vom Thema ab und werden
vom Bürgerausschuss vorab festgelegt. Es sind in der Regel drei bis vier jeweils zweitägige
Sitzungen vorzusehen. Sie werden von einem Moderator:innenteam strukturiert, das sich an den
Vorgaben des Bürgerausschusses zur Moderation, den Methoden der Konsensbildung und zur
Form des Bürgergutachtens orientiert.
Da die gelosten Mitglieder in der Regel kein ausreichendes Wissen über das zu beratende Thema besitzen, müssen sie mit dem entsprechenden Know-How versorgt werden. Hierzu stehen ihnen Expert:innen zur Verfügung, die vom Bürgerausschuss ausgewählt worden sind. Daneben kann der Bürgerrat bei Bedarf auch weitere externe Referent:innen anhören. Die Auswahl dieser zusätzlichen Referent:innen trifft der Bürgerrat durch Mehrheitsentscheidung unter Beratung durch den Bürgerausschuss.
Nach Abschluss der Beratungen formuliert der Bürgerrat das Bürgergutachten mit einer oder mehreren Empfehlungen, die er dem/der Oberbürgermeister:in übermittelt.
Von den Empfehlungen abweichende Minderheitsmeinungen können in einem Anhang dem Bürgergutachten beigefügt werden.
Der/die Oberbürgermeister:in leitet das Bürgergutachten an den Stadtrat weiter. Im Anschluss findet eine öffentliche Sitzung statt, in der das Bürgergutachten durch Vertreter:innen des Bürgerrats vorgestellt und erläutert wird. Der Stadtrat beschließt, ob und wie die Empfehlungen aus dem Bürgergutachten umgesetzt werden.
Falls eine Empfehlung abgelehnt wird, muss dies schriftlich begründet werden. Daraufhin hat der Bürgerrat das Recht auf eine erneute Erörterung mit dem Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung.
Der Bürgerrat wird im Anschluss durch das Bürgersekretariat darüber informiert, ob und in welchem Maß seine Empfehlungen umgesetzt werden. Spätestens nach einem Jahr wird eine öffentliche Sitzung des Stadtrats einberufen, zu der alle Mitglieder des ehemaligen Bürgerrats eingeladen werden. Dort wird der Stand der Umsetzung präsentiert und diskutiert.
Das Bürgersekretariat
Das Bürgersekretariat unterstützt den Bürgerausschuss und den Bürgerrat in allen organisatorischen Angelegenheiten und regelt alle administrativen und logistischen Aspekte im Zusammenhang mit dem Bürgerrat. Es besteht aus einem (oder mehreren) Mitarbeiter:innen der Verwaltung. Die/Der ständige Sekretär:in wird durch den/die Oberbürgermeister:in eingesetzt.
Aufgaben
- Die/Der ständige Sekretär:in nimmt an den Sitzungen des Bürgerausschusses als beratendes Mitglied teil.
- Das Sekretariat führt nach den Vorgaben des Bürgerausschusses das zweistufige Losverfahren für die Zusammensetzung der Bürgerräte durch.
- Es sammelt die Themenvorschläge der Bürger:innen, Politik und Verwaltung und leitet sie an den Bürgerausschuss weiter.
- Es pflegt eine Datenbank zu den Expert:innen, die für die Themen der Beratung zur Verfügung stehen, und vermittelt den Bürgerräten die erforderlichen Expert:innen. Für diesen Zweck schreibt sie die Themen der Bürgerräte aus, verwaltet die Bewerbungen von Expert:innen und die Vorschläge von Expert:innen durch die Fraktionen des Stadtrats, die oder den Oberbürgermeister:in und die Verwaltung sowie den Bürgerausschuss.
- Es beauftragt in Abstimmung mit dem Bürgerausschuss die Moderation für den Bürgerrat.
- Es nimmt an den Sitzungen des Bürgerrats mit beratender Stimme teil (hundertste Person).
- Es stellt nach den Vorgaben des Bürgerausschusses einen Haushaltsplan auf, verwaltet die Haushaltsmittel und unterstützt den Bürgerausschuss bei der Überwachung des Mitteleinsatzes und -abflusses.
- Es unterstützt den Bürgerausschuss und den Bürgerrat bei der Öffentlichkeitsarbeit.
- Es informiert den Bürgerausschuss und die Mitglieder des jeweiligen Bürgerrats regelmäßig schriftlich über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen.